Praktische Handreichung
für Bewegungsarchive

Am 6. und 7. Februar 2003 kamen 65 Kolleginnen und Kollegen aus etwa 40 Archiven, Bibliotheken und anderen Dokumentationsstellen der sozialen Bewegungen zu einem Workshop in Berlin zusammen, um sich miteinander über Fachfragen ihres Metiers auszutauschen. Bei diesem Treffen wurde der Wunsch nach einer Handreichung artikuliert, die auf die speziellen Bedürfnisse der KollegInnen in den Bewegungsarchiven zugeschnitten sein sollte. Glücklicherweise war auch die Bereitschaft vorhanden, an der Erarbeitung mitzuwirken, so dass wir nun nach einem Jahr und mehreren Diskussionsrunden eine Handreichung vorlegen, die, wie wir hoffen, dem angemeldeten Bedürfnis entgegenkommt.

Bewegungsarchive stehen einerseits vor denselben Problemen, vor denen auch alle anderen Archive stehen, z.B. brauchen sie heute das entsprechende Know-how, um ihre elektronischen Daten zu erhalten und zu erschließen. Andererseits sind sie mit speziellen Problemen konfrontiert, die sich aus ihrer üblichen gravierenden Unterfinanzierung ergeben. Unsere Absicht konnte deshalb nicht sein, Archivlösungen für das Jahr 2010 zu entwickeln, die in keinem der angesprochenen Archive umgesetzt werden könnten. Wir konnten uns deshalb auch nicht an dem neuesten Stand des Metiers orientieren, wie er auf den Tagungen von Archiv- und Bibliotheksverbänden präsentiert wird, zumal die dort vorgestellten Archivierungsmodelle in der Regel mit hohen Personalkosten verbunden sind und auf einer technischen Ausstattung basieren, die für kleine Archive unerschwinglich ist. Jede starre Orientierung der Handreichung am Richtigen und Guten liefe Gefahr, die Zielgruppe zu verfehlen. Das Leitbild dieser Handreichung musste deshalb sein, Empfehlungen zu geben, die fachlich richtig sind und die dennoch umgesetzt werden können.

Das Bedürfnis nach dieser Handreichung speist sich aus zwei Quellen. Zum einen bringen viele MitarbeiterInnen keine einschlägige Ausbildung mit, sind also sogenannte SeiteneinsteigerInnen. Zum anderen haben Archive, Bibliotheken und Dokumentationsstellen sozialer Bewegungen noch einige Besonderheiten gegenüber den entsprechenden Einrichtungen anderer Träger. Diese sind erstens im politischen Selbstverständnis der Alternativeinrichtungen begründet, in dem Verhältnis, in welchem sie zu ihren ArchivaliengeberInnen und ihren NutzerInnen stehen. Im Zusammenhang damit steht: die Größe der Einrichtungen, die MitarbeiterInnen, die Art, wie die Übernahme der Materialien vonstatten geht, und die Art der Nutzung. Die Besonderheiten sind zum Zweiten in den archivischen und bibliothekarischen Materialien selbst begründet, denn weder bilden Bewegungen Aktenüberlieferungen, von einzelnen Vereinsakten abgesehen, noch lässt sich die Graue Literatur ohne weiteres über den Kamm des Verlagswesens scheren.

Die Handreichung versucht, diesen formalen und materiellen Besonderheiten der Bewegungsarchive gerecht zu werden. Wir knüpfen daran die Hoffnung, etwas zur Unterstützung der in den Archiven und Bibliotheken Tätigen zu tun und wünschen uns, dass ihre Arbeit die gesellschaftliche Aufmerksamkeit und Anerkennung erfährt, die sie verdient. Momentan bläst den Bewegungsarchiven ein kalter Wind aus den Sparhaushalten entgegen, der um den Fortbestand der historischen Überlieferung der sozialen Bewegungen fürchten lässt. Die Arbeit an der Handreichung hat uns aber noch einmal vor Augen geführt, dass in unseren Archiven und Bibliotheken eine wesentliche Facette besonders der bundesrepublikanischen jüngsten Geschichte überliefert wird, die allein hier an originalen Dokumenten erforscht und vergegenwärtigt werden kann.

Die Handreichung beginnt deshalb mit einem Kapitel, das diese Besonderheiten der Bewegungsarchive und ihren Beitrag zur gesellschaftlichen Überlieferung, aber auch die Herausforderungen, die von der Art der Dokumente und Archivalien, die für die Bewegungsarchive typisch sind, als archivische Herausforderungen thematisiert. Die weiteren Kapitel behandeln die archivische Bearbeitung von institutionellen Aktenführungen sozialer Bewegungen, von Nachlässen und persönlichen Sammlungen. Dann folgt ein Bibliothekskapitel, in dem wir der großen Bedeutung bibliothekarischer Materialien in Bewegungsarchiven gerecht werden wollen. Einzelne Materialarten wie Fotos, Plakate, audiovisuelle und digitale Archivalien, die regelmäßig als Überreste politischer Aktivitäten vorkommen, müssen gesondert betrachtet werden. Insbesondere sind hier spezielle rechtliche und konservatorische Fragen zu beantworten, die exemplarisch in einem Fotokapitel behandelt werden. Entsprechende Beiträge zu den anderen genannten Materialarten wären wünschenswert gewesen. Der Beitrag zur archivischen Behandlung von Fotografien schien uns aber am dringendsten. Schlagwortkataloge oder Thesauri sind als genormte und strukturierte Begriffe ein wesentliches Mittel, um Bücher und Archivalien inhaltlich zu erschließen. Das hat uns bewogen, eine Einführung in die Thesauruskunde als eigenständiges Kapitel aufzunehmen.  Rechtsfragen sind nicht nur als Urheberrechte von FotografInnen archivrelevant oder weil bestimmte Archivalien mit persönlichen Rechten verbunden sind, Rechtsfragen sind vielmehr vom Archivalienerwerb bis zur Benutzungsordnung beständiger Alltag, weshalb die wesentlichen Rechtsfragen im Archiv in einem speziellen Kapitel vorgestellt werden. Ein weiteres Kapitel thematisiert die archivische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Politische Bildungsarbeit gehört in vielen Bewegungsarchiven aufgrund des politischen Selbstverständnisses zum Anspruch an die eigene Arbeit und ist mitunter aufgrund von Förderungsbedingungen, die nicht die eher im Verborgenen stattfindende Bildung historischer Überlieferung, sondern öffentliche Veranstaltungen fördern, ein integraler Bestandteil ihrer Arbeit. Das Stichwort Förderungsbedingungen verweist darauf, dass Förderung mit Auflagen verbunden ist, die zunehmend die alltägliche Arbeit und ihre Bewertung berühren. Wir sind deshalb der Meinung, dass wir Qualitätsmanagement thematisieren müssen, wenn wir nicht die Beurteilungskriterien unserer Arbeit ganz den Kulturämtern und anderen GeldgeberInnen überlassen wollen. Abgerundet wird diese Handreichung durch ein Glossar, das Fachbegriffe erläutert, und durch einen Anhang mit bewährten Vertragsmustern und beispielhaften Erfassungsmasken.

Während der Arbeit an dieser Handreichung ist eine von MitarbeiterInnen des Westfälischen Archivamtes verfasste “Praktische Archivkunde“ erschienen. So gern wir auf dieses Werk verweisen, macht es doch das Anliegen einer Handreichung für Bewegungsarchive nicht überflüssig. Das gilt auch für die anderen Handreichungen, die bereits vorliegen und die deshalb nicht weniger empfehlenswert sind.

Diese Handreichung ist das Ergebnis einer durchweg erfreulichen und konstruktiven Zusammenarbeit mit KollegInnen aus verschiedenen Archiven. Mitgearbeitet haben Jürgen Bacia, Robert Camp, Andreas Kaiser, Dorothée Leidig, Ursula Nienhaus, Steffi Rönnefarth, Reinhart Schwarz, Werner Theuer, Anne Vechtel und Hartwig Walberg. Ich möchte mich bei ihnen allen für die angenehme Erfahrung der guten Kooperation bedanken und wünsche mir, dass sie nicht die letzte ist.

Literatur:

Norbert Reimann (Hrsg.): Praktische Archivkunde: Ein Leitfaden für Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste. Fachrichtung Archiv, Münster: Ardey-Verlag 2004.

Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Hrsg.), Ordnung in das Chaos bringen: Anleitung zur Verzeichnung von Archivgut im Bereich der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bielefeld 1995.

Berlin, im Juni 2004
Christoph Becker-Schaum

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