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Die Dokumente und Archivmaterialien Die sozialen Bewegungen, auf die sich die AutorInnen dieser Handreichung im Folgenden beziehen, sind in erster Linie die seit den 60er Jahren des 20sten Jahrhunderts in den westlichen Industriestaaten entstandenen sozialen Bewegungen - die antiautoritäre Studentenbewegung, die neue Frauenbewegung, die Umwelt- und Anti-AKW-Bewegung, die Friedensbewegung und andere kleinere, zum Teil regionale oder lokale Bewegungen und Initiativen wie Hausbesetzerbewegungen und Anti-Fahrpreis-Initiativen. Diese Bewegungen werden im Vokabular der Sozialwissenschaften auf den Begriff Neue Soziale Bewegungen gebracht. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich aber explizit auch auf die Archive, Bibliotheken und Dokumentationsstellen der BürgerInnenbewegungen der DDR. Bestimmte gemeinsame Merkmale dieser sozialen Bewegungen sind ihr Anspruch, die Gesellschaft verändern zu wollen, schnell wechselnde Themen und Aktionsformen und ihre basisdemokratische Abgrenzung gegen partei- und verbandsmäßige Organisation ihrer Interessen- und Meinungsartikulation. Sie haben einen geringen Organisationsgrad, und das hat Auswirkungen auf die Archivierung von Dokumenten dieser sozialen Bewegungen. Die BürgerInnenbewegungen der DDR lassen sich nicht einfach unter den Begriff der Neuen Sozialen Bewegungen subsumieren. Der grundsätzliche Unterschied ist durch die jeweiligen staatlichen Rahmenbedingungen ihres politischen Handelns gesetzt, andererseits bestehen große Ähnlichkeiten zwischen westlichen und östlichen Gruppierungen aufgrund ähnlicher sozialer Zusammensetzungen und ähnlicher politischer Orientierungen. Unterschiede und Ähnlichkeiten schlagen sich im Archivgut nieder. Während die breite Palette an oppositionellen Publikationsmöglichkeiten im Westen kein östliches Pendant hat, gibt es große Übereinstimmungen hinsichtlich der engen Verzahnung von privatem und Bewegungsschriftgut. Die Archive der sozialen Bewegungen und der BürgerInnenbewegungen haben vielfach dieselben Herausforderungen zu meistern. Auf der Suche nach originären Archivmaterialien wird man sich bald der Tatsache bewusst, wie wenig öffentliche Archive, weder staatliche noch kommunale, zu ihrer Überlieferung beitragen. Ob und inwiefern sie diese gesellschaftliche Aufgabe erfüllen könnten, darüber lässt sich im Einzelnen streiten. In Deutschland jedenfalls scheinen die öffentlichen Archive einer ausgeprägten Verwaltungsdenkweise unterworfen zu sein. Ohne eine Änderung ihres Selbstverständnisses mit einer Erweiterung des Archivauftrags in Richtung auf die Bildung einer allgemeinen gesellschaftlichen Überlieferung ist allerdings nicht zu erwarten, dass öffentlichen Archiven in bedeutendem Umfang originäre Dokumente der sozialen Bewegungen überhaupt angeboten werden. Die gesellschaftliche Aufgabe ihrer Überlieferung wird deshalb in vielen Fällen von den Archiven der sozialen Bewegungen übernommen. Die Zahl dieser Archive, die sich oft als Informations- und Dokumentationsstellen der sozialen Bewegungen verstehen und die aus den sozialen Bewegungen und den BürgerInnenbewegungen hervorgegangen sind, geht in die Hunderte. Zu diesen sind noch eine Vielzahl von Geschichtsinitiativen zu rechnen, die im Zusammenhang mit der Aufarbeitung des Nationalsozialismus oder der Erarbeitung einer Alltagsgeschichte von unten persönliche Dokumente und Nachlässe gesammelt haben. Die Spannweite des archivischen Selbstverständnisses ist so groß, wie sich die gesammelten Materialien unterscheiden. Prinzipiell enthalten die Archive der sozialen Bewegungen die gesamte Bandbreite moderner archivischer Geschichtsquellen: persönliche Nachlässe, institutionelle Akten, Graue Literatur, thematische Sammlungen, Fotos, Plakate, Tonbänder mit Oral-History-Interviews, audiovisuelle und digitale Archivalien und unterschiedliche andere Objekte. Wenn von den Archivalien der sozialen Bewegungen die Rede ist, richtet sich der Blick in der Regel bevorzugt, wenn nicht vorschnell, auf die Überlieferung gedruckter Quellen, auf Flugblätter, Zeitschriften u.a.m. und in einem nächsten Schritt auf die sekundäre Überlieferung in Form von Berichterstattung in den Tageszeitungen und im Fernsehen. Daran ist richtig, dass Flugblätter, Plakate, Zeitungen, Broschüren und andere Publikationen vielfach gesammelt worden sind und solche private Sammlungen den Grundstock von Archiven gelegt haben und weiterhin legen, wenn ihre UrheberInnen sie abgeben. Auch ist die Wertschätzung gedruckter Quellen für die Überlieferung insofern berechtigt, als die AkteurInnen der sozialen Bewegungen eher eine Vorliebe zu Gedrucktem als zu Akten hatten und haben. Das soll nicht bestritten werden. Es besteht aber kein Anlass, von der relativen Geringschätzung institutioneller Verfahren oder gar Akten seitens der AkteurInnen sozialer Bewegungen auf eine geringere Bedeutung der institutionellen Überreste der sozialen Bewegungen für die historische Überlieferung zu schließen. Ähnliches lässt sich zum Verhältnis von sozialen Bewegungen zu den beteiligten AkteurInnen als Personen sagen. Das Ziel der folgenden Überlegungen ist es, für die Frage zu sensibilisieren, wie man dem Bedeutungsgehalt solcher institutioneller und persönlicher Überreste durch eine angemessene Behandlung in den Archiven der sozialen Bewegungen gerecht werden kann. Die angemessene Behandlung beginnt aber bereits mit der angemessenen Erwerbsstrategie. Überrest ist ein Begriff aus der Geschichtswissenschaft, der besagt, dass das, was wir als Archivalie vorliegen haben, Teil einer umfassenderen, vielschichtigen sozialen Wirklichkeit ist. Soziale Zusammenhänge, intentionale Handlungsabsichten, kulturelle Prägungen durchdringen die überlieferten Materialien und durch sie werden sie uns in einem größeren Zusammenhang begreiflich. Das Begreifen ist auf Kontexte angewiesen und deshalb geht die Forderung an die Archive, neben der physischen Bewahrung der Überlieferung auch ihren Kontext, insbesondere den Entstehungszusammenhang zu erhalten. Die Unterlagen in Archiven der sozialen Bewegungen sind dorthin gelangt, weil die Personen oder - seltener - Institutionen, die sie vorher aufbewahrt haben, meinten, sich von ihnen trennen zu sollen. Was immer die Gründe für die Übergabe an ein Archiv waren, die Sammlungen hatten einmal einem Zweck gedient. Aber je mehr die Absichten der Personen oder Institutionen der Zweckbestimmung eines Archivs entsprechen, desto bedeutender sind die von ihnen verwahrten Unterlagen für die Bildung einer archivischen Überlieferung. Die unangenehme Seite dieser Erkenntnis ist, dass die Archive sich aktiv um den Erwerb auch der persönlichen Unterlagen derer bemühen müssen, die solche bedeutsamen Unterlagen besitzen, auch wenn es viel einfacher ist, sich mit deren mehr oder weniger unpersönlichen Sammlungen zu begnügen. Die verbreitete Ansicht, die zwischen privaten und öffentlichen oder politischen Dingen oder Ereignissen unterscheidet, ist insofern berechtigt, als wir die Privatsphäre derer entschieden zu schützen haben, die ihre Unterlagen an das Archiv übergeben - einschließlich der Privatsphäre mitbetroffener Dritter. Aber die Unterscheidung zwischen Öffentlichem und Privatem hat mit dem Charakter des Persönlichen wenig zu tun. Die Bewahrung auch der persönlichen Lebenszeugnisse gehört zu den Aufgaben der Archive sozialer Bewegungen. Diejenigen, die den Archiven der sozialen Bewegungen die bis dahin privat aufbewahrten Unterlagen übergeben, treffen häufig ähnliche Entscheidungen, wenn sie die öffentlich interessierenden Sachen übergeben und die privaten, weil sie niemanden etwas angehen, behalten. Auf den ersten Blick hat das viel für sich, aber auf den zweiten kommen Zweifel. Es scheint klar, dass bestimmte Papiere, Sammlungen etc., die aus dem Engagement in sozialen Bewegungen entstanden sind, in deren Archiven an der richtigen Stelle sind, aber alles Übrige hat dann keinen Ort mehr, um bewahrt zu werden. Es kommt zu einer Entwertung der privaten Lebenszeugnisse und zwar vermutlich um so eher, je mehr sich ein Archiv oder eine Dokumentationsstelle als aktiver Teil der sozialen Bewegung versteht. Archivierung unterscheidet sich von Dokumentation auch dadurch, dass Dokumentation ein sehr konkretes, einzelnes Interesse verfolgen kann, während die archivische Erschließung das Material für möglichst viele Fragestellungen öffnen will. Als ArchivarIn steht man deshalb vor der Verpflichtung, sich von der Bewegung nicht vereinnahmen zu lassen. Soziale Bewegungen unterscheiden sich von anderen Formen politischen Handelns, z. B. von gewerkschaftlichem und parteimäßigem Handeln, in vielerlei Hinsicht. Ihre Themen und Anlässe, ihre Kraft zu mobilisieren sind schnellen Schwankungen unterworfen. Sie heißen nicht umsonst Bewegungen. Insbesondere haben soziale Bewegungen keine institutionellen Strukturen, keinen Vorstand, keine Satzung etc., sie können aber die verschiedensten mehr oder weniger strukturierten Kerne, auch Vereine, Zeitungsredaktionen, Netzwerke u.a.m. umfassen. Außerdem können soziale Bewegungen institutionalisierte Formen politischen Handelns hervorbringen, z. B. Koordinierungsausschüsse, Netzwerke, Dachverbände wie den Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz oder selbst eine Partei wie Die Grünen. Je weniger sich soziale Bewegungen institutionalisieren, je geringer ihr Organisationsgrad ist, desto stärker ist das Persönliche mit dem Politischen in der Überlieferung vermischt. Persönliches Engagement ist eine Ressource, die in sozialen Bewegungen die organisatorischen Hilfsmittel ersetzen hilft. Das persönliche Engagement findet seinen Niederschlag in den persönlichen Unterlagen. Die ArchivarInnen der sozialen Bewegungen müssen beim Erwerb, bei der Bewertung, Ordnung und Verzeichnung der Archivalien die enge Verwobenheit des Politischen und des Privaten berücksichtigen. Die Voraussetzung für die Überlieferung von institutionellen Aktenbeständen sozialer Bewegungen ist eine entsprechende Institutionalisierung, z. B. die Einrichtung eines Büros oder Ähnliches, und wo diese Schwelle nicht erreicht wurde, hat die Überlieferung die Form von Nachlässen oder Teilnachlässen. Je geringer die persönliche Substanz solcher Bestände ist, je mehr sie sich in einem bloßen Sammlungscharakter erschöpfen, desto mehr werden die ArchivarInnen die Frage beantworten müssen, welchen Sinn es macht, diese Sammlung als eine persönliche zu erhalten. Sie lösen sich dann in eine allgemeine Sammlung oder Bibliothek auf, die, wenn es sich um Schriftensammlungen der sozialen Bewegungen handelt, noch genügend bibliothekarische Fragen aufwirft. An dieser Stelle ist auf den besonderen Charakter der Bibliotheken der sozialen Bewegungen hinzuweisen, der darin liegt, dass soziale Bewegungen Druckwerke unterschiedlicher Art hervorbringen. Bücher, Broschüren und Zeitschriften, die sich von Verlagsproduktionen nur unwesentlich unterscheiden können, die aber trotzdem oft außerhalb des Verlagswesens entstehen, finden sich ebenso wie Flugblätter und Flyer und so rudimentäre Veröffentlichungsformen wie Spuckis, kurz Veröffentlichungen, die jeder und jede mit einfachen Mitteln selber herstellen kann. Solche außerhalb der Verlage entstandenen und besonders bewegungsspezifischen Publikationen in ihrer gesamten Breite der Publikationsarten gehören zu den Kernbeständen der Bewegungsbibliotheken und sind ein Unterscheidungsmerkmal gegenüber den öffentlichen Bibliotheken. Während das öffentliche Bibliothekswesen auf einem funktionierenden Zusammenspiel von Verlagen und zentralen Bibliothekseinrichtungen fußt, müssen die Archive, Bibliotheken und Dokumentationsstellen der sozialen Bewegungen ihre Form der Zusammenarbeit erst noch finden. Gegenwärtig besteht sie ansatzweise in Form von Archivverbünden. Die Archive, Bibliotheken und Dokumentationsstellen der sozialen Bewegungen sollten, zumal in Zeiten knapper Kassen, ihre Sonderstellung als Spezialbibliotheken, was die Bewahrung, Erschließung und Bereithaltung Grauer Literatur betrifft, mit Nachdruck vertreten. Christoph Becker-Schaum,
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