Ordnung ist das halbe Leben:
Instrumente der Bestandserschließung

Die Erschließung der Bestände einer Bibliothek erfolgt mit dem Ziel, die einzelnen Medien einer Sammlung möglichst sinnvoll zu ordnen und sie schnell und nutzerInnenfreundlich recherchierbar zu machen. Je nach Art der Informationseinrichtung können sich Umfang und Tiefe der Erschließung unterscheiden. Für kleine Bibliotheken kann als Erschließungsinstrument schon die systematische Aufstellung der Bücher aufgrund der Übersichtlichkeit des Bestandes ausreichen. Ab einer bestimmten Größe der Sammlung, bei Magazinierung auch nur eines Teils der Bestände und zum Ermöglichen erweiterter Suchmöglichkeiten ist die Erschließung durch Kataloge unerlässlich. Für die praktische Arbeit und Auswahl der nötigen Instrumente empfiehlt sich die Kenntnis möglichst vieler Katalogvarianten und Anwendungsbeispiele. (6)

In Vor-EDV-Zeiten wurden Bibliotheksbestände in physisch getrennten Verzeichnissen nach verschiedenen formalen und inhaltlichen Gesichtspunkten erschlossen. In der Vergangenheit spielte zudem die äußere Erscheinungsform eines Bibliothekskatalogs eine große Rolle. Es gab Buch-, Listen-, Karten- oder Mikrofichekataloge. Heute arbeiten fast alle Bibliotheken mit elektronischen Katalogen, die auf maschinenlesbare Daten zurückgreifen. In vielen älteren Einrichtungen sind aber nach wie vor noch Karten- oder Mikrofichekataloge anzutreffen. Grundkenntnisse der konventionellen Katalogarten sind für die Benutzung weiterhin notwendig. Darüber hinaus prägt die Begrifflichkeit der konventionellen Katalogisierung die Bibliothekssprache auch im Zeitalter der Onlinekataloge.

1 Katalogarten

Der alphabetische Katalog (AK) ordnet die in einer Bibliothek vorhandenen Bücher in alphabetischer Reihenfolge. Dabei werden die Medien nach dem VerfasserInnennamen, nach dem Sachtitel oder nach dem Namen einer herausgebenden Körperschaft (Institution, Verein, Verband) geordnet. In dieser Katalogform erhalten die NutzerInnen also Antwort auf Fragen nach dem Vorhandensein eines bestimmten Buches in einer Bibliothek, von dem sie/er VerfasserIn, Titel oder HerausgeberIn weiß. Der AK gibt Auskunft bei der Suche nach formalen Merkmalen eines Mediums. Er heißt deshalb auch Formalkatalog und man spricht bei der Aufnahme neuer Bücher von Formalkatalogisierung.

Auch der Schlagwortkatalog ist alphabetisch geordnet, allerdings erschließt er als Sachkatalog den Inhalt und nicht die formalen Merkmale eines Mediums. Er gibt Auskunft auf die Frage, welche Werke zu einem bestimmten Sachgebiet oder Thema in einer Bibliothek anzutreffen sind. Um diese Frage beantworten zu können, soll ein Schlagwort den Inhalt eines Buches möglichst kurz, präzise und vollständig beschreiben. Das Schlagwort kann oft aus dem Titel eines Werks entnommen werden, kann aber auch anhand des Inhalts eines Buches unabhängig vom Titel gefunden werden. Schlagwörter sind also prinzipiell frei aus der natürlichen Sprache wählbar.

Im Gegensatz dazu besteht der Stichwortkatalog nur aus charakteristischen, im Titel eines Buches vorhandenen Wörtern. Im Onlinekatalog erhält die Stichwortsuche eine neue Bedeutung (s.u.). Die Volltext- oder Freitextsuche über automatisch erstellte Wortindizes aller im Titel und Untertitel enthaltenen Wörter ist ohne zusätzlichen Aufwand bei der Katalogisierung möglich.

 Neben dem Schlagwortkatalog existiert in vielen Bibliotheken noch eine weitere Form des Sachkatalogs, der Systematische Katalog (SyK). In ihm wird versucht, die Bücher einer Bibliothek ihrem Inhalt entsprechend in einem bestimmten System der Wissenschaften in sachlich-logischer Folge zu ordnen. Im Laufe der Bibliotheksgeschichte wurden mehrere Wissenschafts- und Fächersysteme als Bibliothekssystematiken entwickelt und angewendet. Entsprechend dem Sammlungsprofil einer Bibliothek können die einzelnen Wissensfelder ihres Systematischen Katalogs mehr oder weniger ausgebaut und in Haupt- und Untergruppen gegliedert sein. Wird der Bibliotheksbestand gemäß dem Systematischen Katalog frei zugänglich aufgestellt, ist er gleichzeitig ein Standortkatalog und ermöglicht das “Browsen” durch die Wissensgebiete am Regal.

Die Unterscheidung in öffentlich und nichtöffentlich zugängliche Dienst- und Publikumskataloge, in Haupt- und Teilkataloge hat im Zeitalter der Onlinekataloge keine besondere Bedeutung mehr. Als freizugänglicher Publikumskatalog ermöglicht der Onlinekatalog heute eine viel aktivere und effektivere Nutzung durch die LeserInnen als früher die konventionellen Kataloge. Natürlich lassen sich auch im Onlinekatalog durch Zugangsbeschränkungen bestimmte Datenbereiche für den allgemeinen Zugriff sperren.

 Der Onlinekatalog stellt die Vereinigung der verschiedenen bisherigen Katalogformen dar. Gleichzeitig bietet er aber völlig neuartige Suchmöglichkeiten und ist ein neuer Typus von Bibliothekskatalog. Das entscheidende Charakteristikum des Onlinekatalogs ist die freie Verknüpfung der Suchfunktionen der konventionellen Formal- und Sachkataloge. Die Daten zu einem Buch sind in einer Katalogdatenbank nur an einer Stelle abgelegt. Dieser eine Datensatz ist über verschiedene Sucheinstiege recherchierbar. Durch Kombination von Suchbegriffen ist eine mehrdimensionale und postkoordinatorische Suche möglich. Damit ist gemeint, dass im Vergleich zum herkömmlichen Katalog die NutzerInnen entscheiden, welche Suchbegriffe aus Titelangaben, Erscheinungsvermerken, Schlagwörtern und weiteren Angaben zur Suche benutzt, kombiniert oder ausgeschlossen werden sollen. Bei den klassischen Katalogen geben Katalogart und Einordnungsentscheidung den BibliothekarInnen den Sucheinstieg und die Tiefe der formalen und inhaltlichen Erschließung, und damit die Recherchemöglichkeiten, vor. Im Vergleich zu den konventionellen Katalogen gestalten sich die Suchmöglichkeiten in elektronischen Bibliothekskatalogen wesentlich umfangreicher und schneller. Der Zugriff auf die Katalogdaten ist außerdem nicht mehr an den Katalogkasten in einer bestimmten Bibliothek gebunden. Viele Bibliothekskataloge sind im Internet zugänglich.

2 Regelwerke und Hilfsmittel der Formalerschließung

Die “Regeln für die alphabetische Katalogisierung” (RAK) sind heute der in Deutschland in allen Bibliothekstypen verbreitete Standard. Es gibt RAK-Ausgaben für öffentliche (RAK-ÖB) und wissenschaftliche Bibliotheken (RAK-WB) sowie Sonderausgaben für bestimmte Materialarten (z.B. RAK-Noten, RAK-NBM für Nicht-Buch-Materialien). (7) Die RAK werden fortlaufend weitergeführt und überarbeitet. Von großer Bedeutung ist die Kompatibilität einzelner Katalogformate auch auf überregionaler und internationaler Ebene, um einen größtmöglichen Datenaustausch zu ermöglichen. (8)

Die RAK geben in einer Vielzahl von Paragrafen Begriffsdefinitionen und Anweisungen, wie ein Buch bibliografisch zu beschreiben ist. Die einzelnen Bestandteile des Titels eines Buches (z.B. VerfasserInnen- und HerausgeberInnenangaben, Sachtitel, Auflagebezeichnung, Seitenangaben) sollen in festgelegter Reihenfolge und Form erfasst werden. Eine der Hauptaufgaben des Regelwerks zu Zeiten der Kartenkataloge war es, festzulegen, nach welchen Merkmalen und an welchen Stellen ein Buch in den Formalkatalog eingeordnet werden sollte: VerfasserInnen- und UrheberInnenwerke mussten unterschieden, Haupt- und Nebeneintragungen gemacht werden. Diese und eine Vielzahl weiterer Definitionen und Feinheiten des Regelwerks haben für den Onlinekatalog keine Bedeutung mehr. (9)

Für die Indexsortierung in elektronischen Katalogen sind dennoch einige grundlegende Bemerkungen der RAK zur einheitlichen Beschreibung (“Ansetzung”) von Namen bedeutsam, da z.B. Personennamen in verschiedenen Varianten und Schreibweisen existieren können, es Personen mit mehreren Namen oder Pseudonymen gibt. Um bei der Namenssuche in einem Katalog optimale Trefferergebnisse zu erreichen, ist es wünschenswert, eine Person nur unter einer Ansetzung zu verzeichnen; von alternativen Namen sollten Verweisungen erfolgen. Um in möglichst vielen Katalogen Einheitlichkeit zu erreichen und Bibliotheken die eigene Katalogisierungsarbeit zu erleichtern, wurden als Hilfsmittel Normlisten mit verbindlichen Namensansetzungen angelegt. In Deutschland steht heute die Personennormdatei (PND) sowohl online im Rahmen des Katalogs der Deutschen Bibliothek in Frankfurt als auch auf einer Normdaten-CD-ROM zur Verfügung. (10)

Ein weiteres Beispiel für die Bedeutung der RAK ist die Ansetzung von Körperschaftsnamen. (11) Damit sind Namen von institutionellen Einrichtungen als UrheberInnen von Werken gemeint, die ebenfalls in mehreren Varianten vorliegen können: von Körperschaften ist oft nur eine Abkürzung bekannt, sie ändern häufig ihren Namen, sind Untergruppierungen anderer Institutionen etc. Mit dem Ziel, eine möglichst einheitliche Verwendung von Körperschaftsnamen in allen Katalogen zu erreichen, wurde die heute online geführte Gemeinsame Körperschaftsdatei (GKD) angelegt. (12) Hier finden sich einheitliche Ansetzungen der Namen und Verweise. Für Bibliotheken der sozialen Bewegungen kann das Problem entstehen, dass Körperschaftsnamen in Randbereichen der “grauen” Szeneliteratur nicht in der GKD vorhanden sind. Viele Körperschaftsnamen im alternativen Spektrum haben keinen amtlichen Charakter, ändern sich häufig, sind vielleicht nur Tarn- oder Spaßbezeichnungen. Wie weit es Sinn macht, in der praktischen Katalogisierungsarbeit die Normdatei zu nutzen, muss jede Einrichtung selbst abschätzen. Gegebenenfalls sind von der GKD abweichende Ansetzungslösungen zu finden. Wichtig ist es, bei der Ansetzung innerhalb des eigenen Katalogs auf Einheitlichkeit zu achten. Hilfestellungen zur Ansetzung alternativer Körperschaftsnamen finden sich oft auch in Katalogen verwandter Einrichtungen.

Die Erfassung von Zeitschriften erfolgt prinzipiell ebenfalls nach den RAK-Regeln. Wichtig für die praktische Katalogisierungsarbeit mit Zeitschriften ist, dass es sich um periodisch erscheinende Werke handelt. In der Erfassungsmaske müssen die Jahrgänge und die erschienenen und in der Bibliothek vorliegenden Einzelhefte bei Eingang nachgewiesen werden. Ändern sich Titel, Untertitel oder HerausgeberInnenschaft der Zeitschrift, kann dies entweder in einem Bemerkungsfeld vermerkt oder eine Neuaufnahme mit Verweis zum Vorgänger- (bzw. Nachfolge-) Titel gemacht werden. Es ist möglich, die Zeitschriftenbestände einer Bibliothek über die überregionale Zeitschriftendatenbank (ZDB) für einen großen NutzerInnenkreis recherchierbar zu machen.(13) Dafür müssen die Katalogdaten bestimmten Richtlinien entsprechen und die eigene Bibliothek muss über eine Bibliothekskennung (Sigel) verfügen. Selten nachgewiesene Zeitschriftenbestände aus Einrichtungen der sozialen Bewegungen können so einem größeren Publikum bekannt gemacht werden.

Eine besondere Leistung von Spezialbibliotheken ist die Datenbank-Erfassung einzelner Beiträge in Zeitschriften (oder auch Sammelbänden) aus dem Sammelspektrum der jeweiligen Einrichtung. Normalerweise bieten nur große Fachinformationseinrichtungen oder (meist kommerzielle) Datenbankproduzenten diesen Service an. Kleine Einrichtungen der sozialen Bewegungen können für ihre eingegrenzten und überschaubaren Sammlungsgebiete zumindest in Auswahl eine ähnlich “tiefe” Erschließung anbieten.

3 Regelwerke und Hilfsmittel der inhaltlichen Erschließung

Bei der inhaltlichen  Erschließung des Bibliotheksbestandes werden je nach Katalogform bzw. Art der Sacherschließung zwei Vorgehensweisen unterschieden:

Schlagworte/Thesaurus

Im Schlagwortkatalog bzw. bei der Schlagwortvergabe im Onlinekatalog wird versucht, mit natürlich-sprachlichen Bezeichnungen den Inhalt eines Buches mit möglichst präzisen Schlagwörtern oder Deskriptoren zu erfassen. Um eine einheitliche Schlagwortvergabe zu erreichen, werden die Schlagwörter meist aus einem genormten Wortschatz vergeben. Man spricht auch von terminologischer Kontrolle und bezeichnet ein derartiges Vokabular als Thesaurus. Die “Regeln für den Schlagwortkatalog” (RSWK) geben allgemeine Anweisungen und Beispiele für die Schlagwortfindung und -vergabe. (14)

Systematischer Katalog/Klassifikationen

Im Systematischen Katalog werden die Bücher bestimmten Systemstellen zugeordnet. Die Systemstellen sind mit Zahlen- oder Ziffernkombinationen, sogenannten Notationen, gekennzeichnet. Notationen können alphabetische, nummerische oder alpha-nummerische Konstruktionen sein, die die Klassifikation strukturieren und die hierarchische Orientierung ermöglichen. Es gibt eine Vielzahl von Systematiken oder Klassifikationssystemen. (15) Universale Systematiken versuchen, möglichst alle Wissenschafts- und Wissensbereiche abzudecken. Klassifikationssysteme sind in öffentlichen Bibliotheken eher in Gebieten wie Belletristik, Kinder- und Sachliteratur ausdifferenziert, in wissenschaftlichen Bibliotheken in den entsprechenden Fachgebieten. Spezialbibliotheken legen im Allgemeinen für ihre Kerngebiete besonders umfangreiche Untergliederungen an.

Für alternative und unkonventionelle Sachgebiete lassen sich in großen Allgemeinsystematiken oft keine passenden Untergliederungen finden. Der Aufbau von Klassifikationen orientiert sich immer am Wissensstand und am Wissenschaftssystem einer bestimmten Epoche und deren Gesellschaftsstruktur. Bibliotheken der sozialen Bewegungen müssen die vorliegenden Systematiken verändern und ergänzen. Als Einstieg bei der Suche nach einer geeigneten Systematik bietet sich an, zunächst einige große, allgemein gebräuchliche Klassifikationssysteme zu betrachten (z.B. Dewey Decimal Classification (DC), Internationale Dezimalklassifikation (DK), Systematik für Bibliotheken (SfB) etc.) (16). Als nächster Schritt empfiehlt sich der Kontakt zu verwandten Spezialbibliotheken aus dem Spektrum der sozialen Bewegungen, die für relevante Themengebiete bereits Klassifikationen entwickelt haben und auf deren Vorarbeit man beim Erstellen der eigenen Systematik zurückgreifen kann.

(6)
Vgl. als Übersicht deutscher und internationaler Verbundkataloge:
http://www.ub.uni-duesseldorf.de/az/misc/top_ten (Stand: 02.03.2004).
(7)
Vgl. als Einführung in die Katalogisierung nach RAK: Haller/Popst (2003).
(8)
Vgl. die Seiten der Arbeitsgruppe RAK-Weiterentwicklung, die sich mit der Anpassung der RAK an die OnlineKatloge, an internationale Standards sowie generell mit Arbeitsvereinfachungen der Regeln beschäftigt:
http://www.rak-weiterarbeit.de  (Stand: 02.03.2004).
(9)
Vgl. als Schritt-für-Schritt Einführung zur Katalogisierung: ebd.; vgl. auch als leichtverständliche Übersicht die bibliographischen Regeln des Deutschen Instituts für Normung: http://www.phil-fak.uni-duesseldorf.de/ie/competence/09_schriftkom/bibdin.html  (Stand: 12.08.2004)
(10)
http://www.ddb.de/professionell/pnd.htm (Stand: 02.03.2004).
(11)
Vgl. einleitend zu Körperschaftsnamen, mit vielen Bsp.: Haller/Popst (2003), S. 158 - 222.
(12)
http://www.ddb.de/professionell/gkd.htm (Stand: 02.03.2004)
(13)
Vgl. die ZDB-Datenbank unter:
http://www.zdb.spk-berlin.de ; hier auch weitere Informationen zur Ansetzung
(14)
Vgl. dazu ausführlich das Kapitel zum Thesaurus
(15)
Vgl. als Einführung in die Klassifikationstheorie und praxis, mit vielen Beispielen und Übungen: 
http://www.ib.hu-berlin.de/~kumlau/handreichungen/h67/     Stand: 02.03.2004).
(16)
ebda.

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