Nutzungsbedingungen
und NutzerInnenbetreuung

Die Aufstellung der Bestände erfolgt in den meisten kleineren Bibliotheken heutzutage im Freihandmodus. Damit ist die offene, für die NutzerInnen frei zugängliche, meist systematische Aufstellung der Bücher im Lesesaal oder Nutzungsraum gemeint. Wenig genutztes oder besonders wertvolles Material kann zusätzlich in einem Magazin aufbewahrt werden. Je nach Umfang der Bestände muss aber sogar ein großer Teil der Materialien in Magazinräumen aufgestellt werden, wo sie für den Publikumsverkehr nicht zugänglich sind. Unter solchen Bedingungen erhält der Katalog umso größere Bedeutung, da eine Übersicht über die Bestände am Regal ja nicht möglich ist.

Die Art der Nutzung einer Bibliothekssammlung hängt darüber hinaus davon ab, ob es sich um einen Präsenz- oder Ausleihbestand handelt. In einer Ausleihbibliothek können einzelne Medienobjekte aus der Bibliothek (gegen oder ohne Gebühr) entliehen werden. Beim Ausleihvorgang müssen ausgeliehenes Medium und NutzerIn festgehalten werden. Die Bestände einer Präsenzbibliothek können dagegen nur vor Ort genutzt werden. Dementsprechend sollten die Nutzungsbedingungen in einer solchen Bibliothek gewissen Standards entsprechen: dazu zählen ein eigener NutzerInnen-Arbeits- bzw. Leseplatz, eine einigermaßen ruhige Arbeitsatmosphäre sowie Kopiermöglichkeiten.

In Einrichtungen der sozialen Bewegungen wird der Nutzungsvorgang in der Regel unbürokratischer ablaufen als in größeren Einrichtungen. Das bietet Vorteile im Beratungsgespräch. Die große Nähe der meisten BibliothekarInnen zu ihrem Sammelgebiet und zu ihrer Klientel erleichtert die Einordnung und Beantwortung von Fragen. Der enge Kontakt ermöglicht eine intensive Betreuung und gewährleistet gleichzeitig eine relativ starke Kontrolle des NutzerInnenverhaltens. Andererseits kann zuviel Nähe auch zu mangelnder Objektivität und zu Voreingenommenheit bei der Beratung führen. In Problemsituationen ist es auch in alternativen Szeneeinrichtungen hilfreich, auf schriftlich formulierte und vereinbarte Benutzungsordnungen und Richtlinien zurückgreifen zu können. Gerade in szenigen “one person libraries” besteht sonst die Gefahr, Konflikte stark zu personalisieren.

Steht ein PC-Arbeitsplatz und “Online Public Acces Catalogue” (OPAC) zur Verfügung, empfiehlt sich eine kurze schriftliche Anleitung. Erklärungen zur Systematik und zum Thesaurus erleichtern ebenfalls die Recherche. Diese und weitere Informationen, wie z.B. die allgemeine Benutzungsordnung, können auch in einer kleinen Bibliothekseinführung zusammengefasst sein, die den NutzerInnen zu Beginn ihres Bibliotheksbesuchs ausgehändigt wird, die aber nicht eine persönliche Einweisung ersetzen kann. Im Zeitalter der Online-Kataloge und Internetauftritte gehören schriftliche Manuals und Einführungen zudem auf die Homepage der Bibliothek, am besten mit der Möglichkeit verbunden, e-mail-Anfragen stellen zu können.

Quantitative und qualitative Nutzungsanalysen, die sich z.B. mit dem Rechercheverhalten am Onlinekatalog oder mit Ausleih- und Leseverhalten der NutzerInnen auseinandersetzen, werden in den meisten alternativen Bibliotheken am Arbeits- und Zeitaufwand scheitern. Fragebogenaktionen zur NutzerInnenzufriedenheit sind aber auch in kleinen Bibliotheken ohne allzu große methodische Vorüberlegungen möglich. Das Zusammenstellen und statistische Auswerten häufiger Benutzungswünsche und vorgänge ist ein weiteres Instrument, das eigene Bibliotheksprofil zu reflektieren und kann Anstoß sein, Angebot und Service zu verändern.

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